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Wochenaufenthalter Schweiz

Wochenaufenthalter arbeiten und übernachten unter der Woche in der Schweiz und kehren am Wochenende an ihren Wohnort in Deutschland zurück.

Was genau der Unterschied zum Grenzgänger ist und was Sie bei der Besteuerung und der Krankenversicherung für Wochenaufenthalter beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.


Was ist ein Wochenaufenthalter?

Wochenaufenthalter arbeiten und übernachten unter der Woche in der Schweiz und kehren am Wochenende an ihren Wohnort in Deutschland zurück.

Der Begriff stammt aus Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 2007. Vor dieser Erweiterung mussten EU-Bürger im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen und täglich an ihren Wohnort zurückkehren, um den Grenzgänger-Status und damit die Grenzgängerbewilligung zu erhalten.

Die Erweiterung des Abkommens von 2007 ermöglicht es nun Arbeitnehmern, die ihren Wohnort nicht im unmittelbaren Grenzgebiet haben und nur an den Wochenenden an ihren Wohnort im EU-Ausland zurückkehren, eine Grenzgängerbewilligung zu erhalten.

Begriffsklärung

Um diesen Begriff nicht mit der Regelung zum Aufenthalt in unterschiedlichen Kantonen innerhalb der Schweiz zu verwechseln, wird teilweise auch der Begriff Wochengrenzgänger verwendet.

Dies hilft auch als Unterscheidung zum Aufenthalter, der sowohl den Arbeitsort als auch den Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und nicht regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt.


Wochenaufenthalter oder Grenzgänger: Was ist der Unterschied?

Grenzgänger pendeln täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Sie kehren also täglich an ihren Wohnort in Deutschland zurück und übernachten nicht am Ort ihrer Arbeitsstelle.

Wochenaufenthalter kehren nur am Wochenende an ihren Hauptwohnort in Deutschland zurück und übernachten unter der Woche am Ort ihres Arbeitsplatzes in der Schweiz. In der Regel wird dort ein Zweitwohnsitz angemeldet.

Steuerrechtlich gilt ein Grenzgänger dann als Wochenaufenthalter, wenn er an mehr als 60 Tagen pro Jahr in der Schweiz übernachtet, anstatt an seinen Hauptwohnsitz in Deutschland zurückzukehren.


Wo zahlen Wochenaufenthalter Steuern?

Arbeitnehmer, die als Wochengrenzgänger in der Schweiz arbeiten, zahlen Ihre gesamten Steuern in der Schweiz. In Deutschland fällt dann in der Regel keine weitere Steuerzahlung an, außer es gibt auch in Deutschland ein zusätzliches Einkommen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Wochengrenzgänger, denen es zumutbar wäre, täglich an Ihren Wohnort im Heimatland zurückzukehren. Als zumutbar gilt, wenn

  • für den Arbeitnehmer keine Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht,
  • die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort weniger als 100km beträgt (oder 90km mit öffentlichen Verkehrsmitteln),
  • die Fahrzeit weniger als 3 Stunden dauert (hin und zurück)

Wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar ist, zahlt der Wochenaufenthalter in der Schweiz lediglich die Quellensteuer von 4,5% und die regulären Steuern im Heimatland.

Wichtiger Hinweis:
Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.


Wie sind Wochenaufenthalter krankenversichert?

Durch die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU in 2007, fallen nun auch Wochenaufenthalter unter die Grenzgängerregelung. Für die Krankenversicherung in der Schweiz bedeutet es, dass sie die Möglichkeit haben die Form ihrer Versicherung zu wählen. Grundsätzlich wird zwischen drei Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger gewählt. Wir empfehlen unbedingt eine Beratung zu erwägen, um die richtige Versicherung für Sie zu finden.


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Sie sind bereits Wochenaufenthalter Schweiz?

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungen! Die Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz ändern immer wieder die Höhe ihrer Beitragszahlungen. Ein Regelmäßiger Vergleich kann sich daher lohnen. Viele Wochenaufenthalter, die zu uns kommen, sparen im Jahr bis zu 500€ durch einen Versicherungswechsel bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen.

Beachten Sie auch, dass sich Ihre persönlichen Umstände ändern können. Es lohnt sich dann, zum Beispiel bei Hochzeit oder Gründung einer Familie, die vorhandenen Versicherungen zu prüfen und zu optimieren. Gerne beraten wir Sie unabhängig und kostenlos.


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