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Bewilligung Schweiz: Welche Optionen gibt es?

Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt in der Regel eine Grenzgänger-Bewilligung, die vom zukünftigen Arbeitgeber in der Schweiz beantragt wird. Welche Genehmigung Sie brauchen, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen erfahren Sie in diesem Artikel.

Umfangreiche Informationen zur Grenzgängerbewilligung finden Sie hier.

Antrag und Erteilung der Bewilligung

Die Anfrage für die Erteilung der Bewilligung für Grenzgänger wird üblicherweise vom Arbeitgeber bei der kantonalen Behörde eingereicht. In einigen Fällen kann es auch zu Ihrer Pflicht, also des Arbeitnehmers gehören, die Anfrage einzureichen. Da sich die Anforderungen von Kanton zu Kanton unterscheiden können, sollten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Kanton (Ort des Arbeitsplatzes) Informationen zum Prozess und zu den benötigten Unterlagen anfragen.

Die Art der erteilten Bewilligung hängt auch von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses in der Schweiz ab. Es gibt vier Arten der Bewilligung, die in Frage kommen.


L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA)

Die L-Bewilligung ist für Arbeitsverhältnisse von bis zu zwölf Monaten gedacht. Die Gültigkeit der sogenannte Kurzaufenthaltsbewilligung ist direkt an die Länge des Arbeitsvertrags gekoppelt und endet direkt mit dessen Ende. Bei Arbeitsverhältnissen von bis zu 3 Monaten wird keine Bewilligung benötigt, jedoch muss das Arbeitsverhältnis dem Kanton gemeldet werden.

Auch bei kurzen Arbeitsverhältnissen in der Schweiz sind Sie als Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine entsprechende Krankenversicherung für Grenzgänger abzuschließen.


G-Bewilligung (Grenzgängerbewilligung EU/EFTA)

Die G-Bewilligung ist für Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen. Das heißt, sie kehren in der Regel nach der Arbeit in der Schweiz wieder an ihren Wohnort in Deutschland zurück. Die G-Bewilligung gilt für die Dauer des Arbeitsvertrages, der jedoch über mindestens zwölf Monate gehen muss. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen muss die G-Bewilligung nach fünf Jahren erneuert werden.

Umfangreiche Informationen zur Grenzgängerbewilligung finden Sie hier.


B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA)

Die B-Bewilligung gilt für sogenannte Aufenthalter, die einen Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr haben. Im Gegensatz zu der G-Bewilligung richtet sich die B-Bewilligung an Menschen, die in der Schweiz sowohl arbeiten als auch wohnen. Die B-Bewilligung gilt ebenfalls für die Dauer des Arbeitsvertrages, maximal jedoch fünf Jahre.


C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung EU/EFTA)

Nach fünf jährigem Aufenthalt in der Schweiz können EU-Bürger eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Diese hat eine uneingeschränkte Gültigkeit und wird alle fünf Jahre kontrolliert.


Vor- und Nachteile der Bewilligungen für die Schweiz

Jede Variante der Arbeitsbewilligung in der Schweiz birgt Vor- und Nachteile. Ein Umzug in die Schweiz kann zum Beispiel aufgrund der niedrigen Steuern attraktiv wirken, zieht jedoch eine ganze Reihe an Ummeldungen und Neuanmeldungen mit sich, die den Vorteil schnell relativieren können. Eine kleine Übersicht finden Sie hier:

VorteileNachteile
Ausweis L
(Kurzaufenthaltsbewilligung)
– Anreise DE-CH möglich
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Versteuerung in Deutschland
Ausweis G
(Grenzgängerbewilligung)
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– günstige Zusatzversicherungen
– KFZ-Zulassung & -Versicherung in DE
– ggf. 60-Tage-Regelung (Versteuerung in CH)
– Versteuerung in Deutschland
Ausweis G
(Wochenaufenthalter)
– Versteuerung in CH möglich (ca. 15-20%)
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
Ausweis B
(Aufenthaltsbewilligung)
– Versteuerung in CH (ca. 15-20%)– Einreise nach DE derzeit nicht möglich
– keine Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Übersiedelung
– KFZ-Ummeldung
– Führerschein ummelden
Ausweis C
(Niederlassungsbewilligung)
– Versteuerung in CH (ca. 15-20%)– Einreise nach DE derzeit nicht möglich
– keine Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Übersiedelung
– KFZ-Ummeldung
– Führerschein ummelden

Hinweis: Denken Sie an die richtige Krankenversicherung, wenn Sie sich dazu entscheiden eine Arbeitsstelle in der Schweiz anzutreten. Gerne beraten wir sie kostenlos und unverbindlich über Ihre Optionen.