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Grenzgänger Schweiz: Krankenversicherung

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Die Suche nach der richtigen Grenzgänger Krankenversicherung ist eine mühselige Angelegenheit. Unterschiedliche Varianten, Optionsrecht, Fristen, Aushilfskasse, Formulare… diese Dinge und mehr sorgen dafür, dass die Wahl der Versicherung eine komplizierte Angelegenheit wird.

Ein guter Überblick und die richtige Beratung sind jedoch wichtig, denn durch die Wahl der richtigen Grenzgänger Krankenkasse können Sie sich optimal versichern und dabei Geld sparen.

Wir bringen Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels und erklären in diesem Artikel:


Variante 1: Gesetzliche Pflichtversicherung Schweiz (KVG)

Gesetzliche Pflichtversicherung (CH) nach EU/EFTA-Tarif

Die gesetzliche Pflichtversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz wird auch Grenzgängern angeboten. Die Leistungen entsprechen hier den gesetzlichen Vorgaben der Schweiz.

Durch ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz wird dieses Modell auch EU/EFTA-Modell genannt.

Praktisch bedeutet diese Variante für Sie, dass Sie einer schweizer Versicherung beitreten (siehe unseren Versicherungsvergleich 2020). Sie erhalten dann das Formular E106 mit dem Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl in Deutschland wenden.

Diese ist dann Ihre “Aushilfskasse” in Deutschland, von der Sie eine normale Versicherungskarte erhalten. Mit dieser erhalten Sie auch alle (Sach-)Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie können damit also sowohl am Erwerbsort (Schweiz) wie auch am Wohnort (Deutschland) zum Arzt gehen und entsprechende Leistungen beziehen.

Die Versicherung nach EU/EFTA-Modell ist für die meisten Schweiz-Pendler die beste und kostengünstigste Variante.


Variante 2: Private Krankenversicherung Deutschland (PKV)

Grenzgänger, die ihren Versicherungsschutz möglichst frei gestalten möchten, können sich für eine private Krankenversicherung in Deutschland entscheiden.

Sie erhalten dann alle Vorzüge, die Sie durch eine private Versicherung auch als Arbeitnehmer in Deutschland erhalten würden. Sie müssen jedoch darauf achten, dass der entsprechende Versicherungsschutz auch in der Schweiz gewährleistet ist.

Private Krankenversicherung Deutschland (PKV)

Die Konditionen und Kosten der privaten Versicherungen richten sich stark nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Anforderungen und können flexibel kombiniert werden. Beachten Sie, dass Familienmitglieder unter Umständen nicht automatisch mitversichert sind und die Prämie dadurch entsprechend angehoben wird.

Um einer privaten Krankenversicherung in Deutschland beizutreten, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Dies können Sie dank des Optionsrechts (dazu gleich mehr) innerhalb von drei Monaten zu Beginn Ihrer Arbeitsaufnahme in der Schweiz beantragen.

Voraussetzung für die Befreiung von der schweizerischen Pflichtversicherung ist, dass die PKV mindestens die Leistungen abdeckt, die auch unter der gesetzlichen Krankenversicherung (KVG) für Grenzgänger in der Schweiz gewährleistet werden.

Zu beachten ist allerdings, dass bei der Wahl dieser Variante eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse auch bei Jobwechsel, Eintritt in die Rente oder Rückzug nach Deutschland nicht ohne Weiteres möglich ist.


Variante 3: Gesetzliche Krankenkasse Deutschland (GKV)

Gesetzliche Krankenkasse Deutschland

Sofern Sie in Deutschland bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können Sie diese auch während Ihrer Tätigkeit in der Schweiz beibehalten. 

Ihre bisherige Mitgliedschaft wird dann jedoch in eine freiwillige Mitgliedschaft übertragen und die Beiträge richten sich nach dem gültigen Beitragssatz. Je nach Versicherung liegt der Beitrag ca. zwischen 16% und 18% des Einkommens und ist nach oben erst durch den Höchstsatz von ca. 684€ plus Zusatzbeitrag gedeckelt.

Auch für diese Variante benötigen Sie die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz, um die es im nächsten Abschnitt geht. 


Welche Variante der Krankenversicherung ist richtig für Sie?


Befreiung von der Versicherungspflicht (Optionsrecht)

Grenzgänger sind in der Schweiz ebenso wie alle anderen Angestellten grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Grundversicherung muss gegeben sein und wird vom zuständigen Kanton ihres Arbeitsplatzes zugewiesen.

Wenn Sie als Pendler in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, können Sie ein Gesuch auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Im Gegensatz zu früher, als eine stillschweigende Befreiung anerkannt wurde, muss sie jetzt aktiv schriftlich gestellt bei der zuständigen Behörde werden.

Um die Befreiung zu beantragen, weisen Sie dem für Ihren Arbeitsort zuständigen Kanton nach, dass Sie eine entsprechende Versicherung in Deutschland abgeschlossen haben. Dies kann zum Beispiel durch die europäische Versicherungskarte belegt werden, die Sie von Ihrer Versicherung in Deutschland erhalten.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz macht dann Sinn, wenn Sie sich dazu entschieden haben, sich bei einer deutschen privaten Krankenkasse zu versichern (Variante 2) oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern (Variante 3).


Fristen und Wechsel der Krankenversicherung

Das Optionsrecht mit der Befreiung von der Versicherungspflicht, die Sie benötigen, wenn Sie sich in Deutschland gesetzlich oder privat versichern lassen möchten, können Sie innerhalb der ersten drei Monate Ihrer Tätigkeitsaufnahme in der Schweiz geltend machen.

Wenn Sie sich für die Versicherung nach EU/EFTA-Modell entscheiden, können Sie in besonderen Situationen einen Wechsel in die deutsche Versicherung und damit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragen. Als besondere Situations gilt zum Beispiel die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes.

Seit 2017 können Sie von dem Optionsrecht jedoch nur ein einziges Mal gebrauch machen. Das heißt, wenn Sie sich dafür entscheiden, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, ist ein Wechsel zurück in die Schweizer Krankenversicherung für Grenzgänger nicht mehr möglich. Auch eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes bilden dann keine Ausnahme.


Die Wahl der Aushilfskasse in Deutschland

Die meisten Grenzgänger entscheiden sich für die Krankenversicherung in der Schweiz nach dem EU/EFTA-Modell (Variante 1). Dies bedeutet, dass sie bei einem Schweizer Anbieter Krankenversichert sind.

Dank eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz, können sich Grenzgänger jedoch auch am Wohnort ärztlich und medizinisch versorgen lassen. Dazu benötigen Sie das Formular E106, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.

Ob Sie sich für die AOK, Barmer, DAK, TK oder eine andere Krankenkasse entscheiden ist dabei ganz Ihnen überlassen. Sie erhalten von der Gesellschaft Ihrer Wahl eine Krankenversichertenkarte, mit der Sie in Deutschland wir gewohnt Sachleistungen beziehen können. 

Viele Grenzgänger bleiben bei Ihrer bisherigen Krankenkasse in Deutschland und ändern lediglich Ihren Status zum Grenzgänger mit dem Formular E106. Sie wird dadurch zur Aushilfskasse und rechnet die erbrachten Leistungen selbstständig mit der Schweizer Versicherungsgesellschaft ab.


Unterschiede der Grundversicherung: Deutschland vs. Schweiz

Die Grundversicherung nach KVG unterscheidet sich in einigen Punkten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Diese sind zu berücksichtigen, da sie gegebenenfalls mit einer Zusatzversicherung abgesichert werden sollten.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen. Die Leistungen der privaten Versicherungen unterscheiden sich je nach Tarif.

In der Schweiz gibt es dagegen nur gesetzliche Krankenversicherungen. Der Leistungskatalog ist bei allen gleich und gesetzlich geregelt.

Selbstbeteiligung (Franchise)

In der deutschen gesetzlichen Versicherung sind Selbstbeteiligungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte etc. nach dem Sozialgesetzbuch geregelt. In der PKV dagegen gibt es unterschiedliche Tarife, bei denen teilweise keine Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

In der Schweizer Krankenversicherung gibt es eine Franchise (Selbstbeteiligung), die selbst gewählt werden kann und zwischen 300 und 2500 CHF liegt. Entsprechend der Wahl ändern sich in der Regel die monatlichen Beiträge. Zusätzlich ist ein Selbstbehalt von 10% vorgesehen, der bei 700 CHF gedeckelt ist.

Zahnbehandlungen

Die GKV in Deutschland übernimmt bzw. beteiligt sich an den Kosten für die Regelversorgung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Viele Zusatzleistungen wie die Prophylaxe werden nicht bezahlt. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher zu empfehlen.

Grenzgänger erhalten nach KVG in der Schweiz keine Leistungen bei Zahnbehandlungen. Ein deutsche Zusatzversicherung ist daher dringend zu empfehlen.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zur Grundversicherung und ist daher verpflichtender Teil jeder Krankenversicherung.

In der Schweiz gibt es grundsätzlich keine Pflegeversicherung für Grenzgänger nach KVG. Im Pflegefall werden daher nur Sachleistungen von der deutschen Aushilfskasse getragen.

In beiden Fällen sollte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.



Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Grenzgänger Krankenversicherung?

Eine Krankenversicherung für Grenzgänger ist für alle Menschen obligatorisch, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Auch wenn grundsätzlich das Erwerbsortsprinzip gilt, haben Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine gewisse Freizügigkeit bei der Wahl ihrer Krankenversicherung. Voraussetzung für die Grenzgänger Krankenversicherung ist die Grenzgängerbewilligung.

Brauche ich eine Krankenversicherung für Grenzgänger?

Wenn Sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten möchten, benötigen Sie eine Krankenversicherung für Grenzgänger. Kontaktieren Sie unsere kostenlose Beratung für die Wahl der passenden Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse.

Welche Grenzgänger Krankenversicherung benötige ich in der Schweiz?

Als Deutscher Staatsbürger haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer schweizerischen Pflichtversicherung (Grenzgänger Versicherung), einer deutschen Privaten Krankenkasse oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zum Abschluss der passenden Grenzgänger Krankenversicherung für Sie.

Welche Schweizer Krankenversicherung für Deutsche?

Wenn Sie sich entschieden haben, nach welchem Modell Sie sich als Grenzgänger versichern lassen möchten, steht die Wahl der Krankenkasse an. Wir zeigen Ihnen gerne die Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Grenzgänger-Krankenkassen auf und helfen Ihnen beim Abschluss der passenden Versicherung.

Was ist eine Grenzgängerversicherung?

Häufig wird die Krankenversicherung für Grenzgänger als Grenzgängerversicherung beschrieben. Sie ist der wichtigste Baustein der Grenzgängerversicherung, jedoch in den meisten Fällen nicht der einzige. Pflegeversicherung, Haftpflicht- & KFZ-Versicherung können z.B. wichtige zusätzliche Versicherungen für Grenzgänger sein.

Wo muss ich die Grenzgänger Versicherung abschließen?

Grundsätzlich gilt das Erwerbsortsprinzip. Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz haben Sie jedoch die Wahl zwischen verschiedenen Varianten beim Abschluss Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Was umfasst die Krankenversicherung für Grenzgänger?

Die Leistungen der Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz unterscheidet sich je nach Versicherungsvariante und Anbieter. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote sollte unbedingt berücksichtigt werden. Je nach Anforderungen und Bedürfnissen kann es auch notwendig sein Zusatzversicherungen abzuschließen, um zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Was soll ich tun, wenn ich in einer Mondial-Versicherung bin?

Kontaktieren Sie und umgehend, um Geld zu sparen! Die Mondial-Versicherungen werden als Krankenversicherung für Grenzgänger seit 2016 nicht mehr angeboten. Wenn Sie in diesem System versichert sind, können Sie bei einem Wechsel in eine neue Grenzgängerversicherung Geld und Ärger sparen! Hier finden Sie weitere Informationen.


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