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Pensionskasse Schweiz (BVG)

Die Pensionskasse in der Schweiz bildet den zweiten Pfeiler der Vorsorge. Die Beitragszahlung zur Pensionskasse sind obligatorisch und werden durch den Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Die Pensionskasse ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz verpflichtend – das gilt auch für Grenzgänger.


Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)

Die „berufliche Vorsorge“ (BVG) wird allgemein häufig als Pensionskasse bezeichnet. Sinn und Zweck der Pensionskasse ist es, die Leistungen der ersten Säule der Rentenabsicherung zu ergänzen.

In der Schweiz gibt es verschiedene Anbieter der beruflichen Vorsorge, aus denen der Arbeitgeber wählen kann. Größere Betriebe haben häufig eine eigene Pensionskasse, in die der Arbeitnehmer einzahlt.

Die Höhe der Beiträge liegt je nach Alter des Arbeitnehmers zwischen 7% und 18% des zu versteuernden Einkommens.


Was beinhaltet die Pensionskasse?

Die Pensionskasse bzw. berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt die Leistungen der allgemeinen Existenzsicherung im Bereich der Altersvorsorge, Hinterbliebenenleistungen und bei Invalidität.

Hinzu kommt die obligatorische Unfallversicherung, die ab einer Arbeitszeit von über 8 Stunden pro Woche auch Nicht-Berufsunfälle, also Unfälle während der Freizeit, abdeckt.

Viele Arbeitgeber schließen eine betriebliche Krankentagegeldversicherung ab, die über die gesetzlichen Leistungen hinaus eine Lohnfortzahlung für in der Regel bis zu zwei Jahre gewährleistet.


BVG Schweiz für Grenzgänger

Ein besonders wichtiger Aspekt für Grenzgänger ist die Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistung. Das BVG besagt, dass dem Arbeitnehmer bei Austritt aus dem BVG-Obligatorium Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistungen zustehen.

Gründe für einen Austritt können zum Beispiel Auswanderung, Aus- oder Weiterbildung, Selbständigkeit, Mutterschaftspause, Arbeitslosigkeit oder Scheidung sein.

Grenzgänger, die ihre Tätigkeit in der Schweiz aufgeben und wieder in Deutschland arbeiten können hier Ansprüche geltend machen. Unter umständen ist sogar eine frühzeitige Auszahlung der Leistungen möglich.

Wie viel zahlen Sie für Ihre Pensionskasse? Nutzen Sie unseren Nettolohnrechner für eine unverbindliche Schätzung.


Was ist nicht in der BVG enthalten?

Die Grenzgänger-Krankenversicherung ist nicht Teil der beruflichen Vorsorge. Die müssen selbst aktiv werden und eine Krankenversicherung abschließen.

Da es drei unterschiedliche Möglichkeiten der Krankenversicherung für Grenzgänger gibt und diese mit Vor- und Nachteilen auch bei Rückkehr nach Deutschland oder Renteneintritt einhergehen, sollten Sie vorab mit einem Grenzgänger-Experten sprechen, um dir richtige Wahl für Ihre Situation zu treffen.

Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zur Wahl der passenden Krankenversicherung und der optimalen Absicherung fürs Alter.


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