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Aufenthalter in der Schweiz

Wenn Sie als Aufenthalter in der Schweiz arbeiten möchten, brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung. Wenn Sie zudem auch in der Schweiz leben möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung.

Entscheiden Sie sich zu diesem Schritt, so gibt es einige besondere Anforderungen an Ihre Krankenversicherung und Vorsorge, die Sie unbedingt beachten sollten.

Aufenthalter, Wochenaufenthalter, Grenzgänger: die Unterschiede

Als Aufenthalter leben, wohnen und arbeiten Sie in der Schweiz. Ein Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel nicht mehr vorhanden. Die Schweiz bildet also Ihren Lebensmittelpunkt. Das heißt zum Beispiel auch, dass Sie als Aufenthalter Ihre Steuern in der Schweiz zahlen.

Wochenaufenthalter oder Wochengrenzgänger arbeiten in der Schweiz und übernachten dort unter der Woche. Sie haben jedoch ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und kehren an diesen regelmäßig zurück. In der Regel am Wochenende. Hier erfahren Sie mehr

Grenzgänger arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in Deutschland. Sie pendeln täglich von Ihrem Wohnort in Deutschland an den Ort ihrer Arbeitsstelle in der Schweiz. So lange sie unter die 60-Tage Regelung fallen, zahlen Sie ihre Steuern in Deutschland. Es gelten besondere Bestimmungen bei der Krankenversicherung. Weiterlesen


Steuern in der Schweiz

Aufenthalter verlagern ihren gesamten Lebensmittelpunkt in der Regel in die Schweiz. Das bedeutet auch, dass die Besteuerung in der Schweiz vorgenommen wird. In Deutschland fallen dann keine weiteren Steuern an, solange keine Einnahmen dort erzielt werden.

Die Besteuerung in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Grundsätzlich sind die Steuern in der Schweiz jedoch geringer und greifen später. Die durchschnittlichen Abzüge vom Bruttolohn in der Schweiz betragen 16,9% in Deutschland dagegen fast 40%.

Abzüge vom Bruttolohn für alleinstehende Durchschnittsverdiener ohne Kinder (Quelle)

Eine Versteuerung des Einkommens in der Schweiz kann daher durchaus lohnenswert sein und ist ein wichtiger Beweggrund für viele Deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz arbeiten auch dorthin überzusiedeln.


Aufenthalter Krankenversicherung

Ein Umzug in die Schweiz bedeutet, dass Sie sich dort in der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG versichern müssen. Gegenüber der Grenzgänger Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland hat die Schweizer KV einige Nachteile.

  • Die Kosten steigen deutlich gegenüber des Grenzgängermodells und sind erst bei einer hohen Selbstbeteiligung ähnlich.
  • Sie können in Deutschland nicht mehr ohne weiteres zum Arzt gehen oder medizinische Versorgung beanspruchen.
  • Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz beinhaltet keine Pflegeversicherung (im Gegensatz zur deutschen).
  • Die Zahnversicherung ist kein Bestandteil des KVG in der Schweiz. Alle Leistungen müssen daher selbst gezahlt werden.

Zusatzversicherungen vor dem Umzug!

Wenn Sie nach dem Umzug weiterhin zu Ihrem Arzt in Deutschland gehen möchten, können Sie bei Ihrer Versicherung in der Schweiz nach einem entsprechenden Zusatzschutz anfragen.

Nach dem Umzug in die Schweiz ist der Abschluss von deutschen Zusatzversicherungen nicht mehr ohne weiteres möglich. Da das Preis-Leistungs-Verhältnis jedoch wesentlich besser ist, sollten Sie sich vor dem Umzug um die Absicherung kümmern!

Schließen Sie vor dem Umzug eine Zahnzusatzversicherung ab! Die Zahnversicherungen in der Schweiz bieten weniger Leistung und sind zudem deutlich teuerer.

Eine Pflegeversicherung sollte ebenfalls unbedingt abgeschlossen werden. Nicht umsonst ist sie in Deutschland fester Bestandteil der Pflichtversicherung. Im Pflegefall fallen sehr hohe Kosten an, die ohne Versicherung von Ihren Angehörigen getragen werden müssen und zum finanziellen Albtraum werden können.

Es kann sich auch lohnen weitere deutsche Lebens- und Sachversicherungen zu behalten und in die Schweiz mitzunehmen. Da es von vielen Faktoren abhängt, ob dies im Einzelfall möglich ist, empfehlen wir Ihnen sich professionell beraten zu lassen. Gerne laden wir Sie zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein.


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